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Präambel 

Mit den AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen Select Photography GmbH und Kunden erreicht werden. «Fotografen» ist gleichbedeutend mit Select Photography GmbH.

I. Definitionen 

Fotografische Arbeit
Der Ausdruck «fotografische Arbeit» bezeichnet das Ergebnis einer vom Fotografen für den Kunden gemäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleisteter Arbeiten.

Fotograf
Der «Fotograf» ist die für die Leistung der fotografischen Arbeit beauftragte Person.

Kunde
Der «Kunde» ist eine natürliche oder juristische Person, die die fotografische Arbeit beim Fotografen mündlich, schriftlich oder online bestellt.

Parteien
Die «Parteien» sind der Fotograf und der Kunde.

Exemplar der fotografischen Arbeit / Exemplar
Jede Wiedergabe der fotografischen Arbeit in analoger oder digitaler Form gilt als «Exemplar der fotografischen Arbeit» oder als «Exemplar».

 

II. Leistung der fotografischen Arbeit 

Vorbehältlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen des Fotografen überlassen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel wie zum Beispiel Beleuchtung und Bildkomposition zu.

Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann der Fotograf Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen.

Die Fotoapparate und –materialien sowie die sonstigen Geräte, die für die fotografische Arbeit nötig sind, werden vom Fotografen besorgt.

Vorbehältlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die zur fotografischen Arbeit nötigen Orte (Locations), Gegenstände und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen.

 

III. Zahlungs- und Lieferkonditionen 

Im Allgemeinen
Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist bei gewerblichen Kunden zuzüglich MWSt innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Das vereinbarte Honorar ist bei privaten Kunden inkl. MWSt geschuldet und wird, wenn nichts anderes vereinbart, gleich vor Ort direkt bezahlt.

Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben das gelieferte Material und die elektronischen Bilddaten im Eigentum des Fotografen. Für eine verspätete Zahlung kann ein Verzugszins von 5%/Jahr, sowie Mahngebühren von CHF 15.- für die erste Mahnung und 25.- für die 2. (= letzte) Mahnung erhoben. Desweiteren wird für die weitere Abwicklung eine Inkasso Firma dazugezogen.

Der Kunde verpflichtet sich bei einer Bestellung die fotografische Arbeit anzunehmen. Bei ungerechtfertigter Annahmeverweigerung der fotografischen Arbeit belastet der Fotograf die im entstandenen Kosten dem Kunden weiter.

Definition der ‚Geld zurück Garantie‘

Während der vereinbarten Shootingdauer kann der Kunde jederzeit den Auftrag ohne weitere Bezahlung abbrechen. Dies gilt als vertraglicher Rücktritt, bei dem sowohl die Zahlungspflicht des Kunden als auch die Leistungspflicht des Fotografen entfallen.

Nach Abschluss des Shootings oder Übergabe des entstandenen Materials an den Kunden ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht mehr möglich. Es gelten weiterhin geltende gesetzliche Bestimmungen.

Kunden-Shooting vor Ort (Ausssenshooting)
Verschiebt der Kunde eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Tage vor seinem Termin auf ein späteres Datum oder kommt er seinen Verpflichtungen gemäss II Absatz 4 nicht nach, so hat der Fotograf Anspruch auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten (inkl. Drittkosten). Zusätzlich steht ihm eine Entschädigung zu. Diese beträgt 50% des Honorars, welches gemäss Tarif für die Ausführung der ausgefallenen Aufnahmesitzung geschuldet wäre. Diese Regel gelangt auch zur Anwendung, wenn eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Tage vor Beginn der Aufnahmesitzung wegen ungünstiger Wetterverhältnisse auf ein späteres Datum verschoben wird.

Fotoshooting im Select Fotostudio
Kunden, die einen Termin für ein Fotoshooting beim Fotografen vereinbaren, sind verpflichtet, das vereinbarte Honorar in jedem Fall zu zahlen. Eine kostenlose Stornierung ist bis 4 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich. Bei einer Stornierung innerhalb von weniger als 4 Stunden vor dem Terminbeginn ist der Kunde verpflichtet, die Kosten des Termins vollständig zu tragen.

Gewerbliche Nutzung der Fotos bei Privatkunden

Allgemein: Bilddaten sind bei privaten Aufträgen nie im Fotografenhonorar inbegriffen. Ohne gewerbliche Nutzungsrechte ist eine kommerzielle Verwendung der Bilder nicht gestattet. Das kommerzielle Copyright für die originalen Bilddaten kann separat erworben werden.

 

V. Gutscheine und Spezialangebote 

Gutscheine für ein Fotoshooting, die nicht innerhalb von zwei Jahren ab dem Ausstellungsdatum eingelöst werden, behalten den Wert, den das Fotoshooting zum Zeitpunkt der Ausstellung des Gutscheins hatte, und nicht den Wert, den das Fotoshooting zum Zeitpunkt der Einlösung des Gutscheins hat.

Spezialangebote verlieren ihre Gültigkeit, wenn sie nicht innerhalb des angegebenen Zeitraums angenommen werden.

 

VI. Erfüllungsort 

Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Fotografen.

 

VII. Haftung des Fotografen 

Der Fotograf haftet nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten seiner Angestellten und Hilfspersonen.

Der Fotograf ist verpflichtet, das digitale Bildmaterial des Kunden mindestens 6 Monate über den Fotoauftrag hinaus aufzubewahren. Danach erlischt der Anspruch des Kunden auf Archivierung der Bilder durch den Fotografen.

 

VIII. Gewährleistungsansprüche 

Der Kunde ist verpflichtet, die vom Fotografen gelieferte fotografische Arbeit unmittelbar nach Erhalt zu prüfen und allfällige Schäden, Mängel und Beanstandungen innerhalb von sechs Werktagen ab Lieferdatum des Werks schriftlich geltend zu machen, ansonsten gilt die fotografische Arbeit als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.
Dem Kunden steht ausschliesslich das Recht auf Nachbesserung nach erfolgter Rückgabe des mangelhaften Produktes zu. Bei Onlinebestellungen ist eine Nachbesserung wegen Abweichungen von Eigenschaften vom Produkt (z.B. Farbunterschiede zwischen Print- und Bildschirmdarstellungen) ausgeschlossen. Die Bildbearbeitung liegt im Ermessen des Fotografen.

 

X. Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Kunden 

Im Allgemeinen
Der Kunde erwirbt mit der Lieferung und Bezahlung des Werkes eine Lizenz zur Nutzung der fotografischen Arbeit im vereinbarten Rahmen. Darin nicht enthalten ist eine Weiterlizenzierung durch den Kunden an Dritte. Jede vereinbarungswidrige Verwendung verpflichtet den Kunden, dem Fotografen eine Entschädigung in der Höhe von 100%  dafür geschuldeten Entgelts zu bezahlen.

Der gewerbliche Kunde hat bei der mit dem Fotografen bestimmten Verwendung des Werks den Namen des Fotografen in geeigneter Form zu erwähnen.

Die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 9. Oktober 1992 über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.

Rechte Dritter

Sofern der Kunde dem Fotografen bestimmte Personen mitgeteilt hat, die im Rahmen der fotografischen Arbeit fotografiert werden sollen, obliegt es dem Kunden sicherzustellen, dass diese Personen ihre Zustimmung für die beabsichtigte Verwendung ihres Bildes im Rahmen der Nutzung der fotografischen Arbeit gegeben haben.

Ebenso ist der Kunde dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass keine Rechte Dritter dem beabsichtigten Gebrauch der abgebildeten Gegenstände oder Orte (Locations) im Rahmen der Nutzung der fotografischen Arbeit entgegenstehen, sofern der Kunde dem Fotografen solche Gegenstände übergeben oder bestimmte Orte angegeben hat, die fotografiert werden sollen.

Sollten die in den beiden oben genannten Absätzen beschriebenen Verpflichtungen verletzt werden, verpflichtet sich der Kunde, dem Fotografen sämtlichen Schadenersatz zu erstatten, zu dem der Fotograf zugunsten der berechtigten Dritten verurteilt werden könnte. Darüber hinaus hat der Kunde dem Fotografen sämtliche Kosten der rechtlichen Auseinandersetzung mit den berechtigten Dritten zu erstatten.

XI. Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Fotografen 

Gewerbliche Kunden

Der gewerbliche Kunde stimmt zu, dass die fotografische Arbeit zu eigenen Werbezwecken des Fotografen verwendet werden darf, insbesondere für Webauftritte. Der Fotograf behält sich das Recht vor, die fotografische Arbeit in jeglicher Form und auf allen Medien zu veröffentlichen, sie Dritten zugänglich zu machen oder Dritten Kopien der fotografischen Arbeit zur Verfügung zu stellen.

Wenn der Fotograf die fotografische Arbeit gemäß dem oben genannten Absatz verwendet, ist er verpflichtet sicherzustellen, dass dadurch keine Rechte Dritter in Bezug auf die Abbildung von Personen, Gegenständen oder Orten verletzt werden.

XII. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

Die mit dem Fotografen abgeschlossenen Verträge unterstehen schweizerischem Recht, auch bei Lieferungen ins Ausland. Alle Änderungen und Ergänzungen, die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen, bedürfen der schriftlichen Form. Der Fotograf behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern oder zu ergänzen.

Das wichtigste in Kürze

Datenschutz

  • Keine Nutzung von Kundendaten für Marketingzwecke oder Newsletter.
  • Fotos werden nicht veröffentlicht und gehören nur dem Kunden.

Terminbuchung im Fotostudio

  • Kostenlose Stornierung bis 4 Stunden vor Shootingbeginn, danach 100% Verrechnung.
  • Abbruch des Shootings währenddessen ohne zusätzliche Kosten („Geld zurück Garantie“). Kein Anspruch auf Vertragsrücktritt nach Abschluss des Shootings.

Gewerbliche Nutzungsrechte

  • Gewerbliche Nutzungsrechte sind ausschließlich in den Business Packages enthalten. Ohne gewerbliche Nutzungsrechte ist die kommerzielle Verwendung der Bilder nicht gestattet.
  • Das kommerzielle Copyright für die Originalbilddaten kann nachträglich erworben werden.

Datenaufbewahrung:

  • Die Fotos werden mindestens 6 Monate aufbewahrt. Danach erlischt der Anspruch des Kunden auf Archivierung der Bilder durch den Fotografen.
  • Die Kundendaten werden aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen erst nach 10 Jahren gelöscht.